Kurzzeitkennzeichen:

  • KFZ-Schein im Original
  • gültiger TÜV-Bericht
  • EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen (Versicherung)
  • gültiger  Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass (ggf. Meldebescheinigung)
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
  • Hat das Fahrzeug keine gültigen TÜV / keine gültige Betriebserlaubnis, wird das Kennzeichen für die Fahrt zu einer Begutachtungsstelle im Kreis-Bergstrasse ausgestellt. Wohnt der Antragstelle nicht im Kreis-Bergstrasse, ist der Fahrzeugstandort im Kreis-Bergstrasse anhand eines Kaufvertrages, einer Rechnung oder der bisherigen Fahrzeugdokumente glaubhaft zu machen.

Rufen Sie uns einfach an!

Bensheim:
Telefon: 06251 7068987

Fürth:
Telefon: 06253-988188

Viernheim:
Telefon: 06204-9197055

oder per Mail:
KFZ-Zulassungsdienst Bauer

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