Zollkennzeichen (Ausführungskennzeichen):
KFZ-Brief
- KFZ-Schein
- TÜV-Bericht (darf nicht älter als 6 Monate sein, sonst muss das Fahrzeug einer Begutachtungsstelle oder der KFZ-Zulassungsbehörde vorgefahren werden)
- EVB-Nummer für Zollkennzeichen (Versicherung)
- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass (ggf. Meldebescheinigung)
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer)
- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht
- ggf. KFZ-Schilder (falls Fahrzeug noch angemeldet ist)