Kurzzeitkennzeichen:
- KFZ-Schein im Original
- gültiger TÜV-Bericht
- EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen (Versicherung)
- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass (ggf. Meldebescheinigung)
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
- Hat das Fahrzeug keine gültigen TÜV / keine gültige Betriebserlaubnis, wird das Kennzeichen für die Fahrt zu einer Begutachtungsstelle im Kreis-Bergstrasse ausgestellt. Wohnt der Antragstelle nicht im Kreis-Bergstrasse, ist der Fahrzeugstandort im Kreis-Bergstrasse anhand eines Kaufvertrages, einer Rechnung oder der bisherigen Fahrzeugdokumente glaubhaft zu machen.